Plenarwoche im April 2018: Die wichtigsten TOPs

Diese Woche setzen wir eines unserer zentralen Wahlkampfversprechen um und führen die Elternbeitragsfreiheit für Kitas ein. Damit kommen wir unserem Ziel – dass der Bildungserfolg von Kindern nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen darf – einen großen Schritt näher. In den kommenden Diskussionsprozessen werden wir uns weiter intensiv mit den nötigen qualitativen Verbesserungen in Kitas auseinandersetzen.

Hier eine Übersicht der wichtigsten Tagesordnungspunkte in dieser Plenarwoche:

TOP 3 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (Drs. 18/656; Erste Beratung)

Mit der Einbringung des Gesetzentwurfes von SPD und CDU zur Änderung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder haben wir als Koalition zwei zentrale Vorhaben auf den Weg gebracht. Das erste ist die gesetzliche Regelung für die Elternbeitragsfreiheit und das zweite die Übertragung der vorschulischen Sprachförderung auf die Kitas.
Mit der Einführung der Elternbeitragsfreiheit zum 01.08.2018 setzen wir eines der zentralen Wahlkampfversprechen der SPD um. Nach intensiven Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden konnten wir uns weitgehend auf einen Systemwechsel einigen. Anders als bei der Finanzierung des beitragsfreien dritten Kita-Jahres wird die Elternbeitragsfreiheit von nun an über die Erhöhung der Finanzhilfe zu den Personalaufgaben auf 55 % finanziert, die bis zum Kita-Jahr 2021/2022 dann schrittweise auf 58 % anwächst. Dieser Systemwechsel hat den Vorteil, dass die Finanzierung der Personalkosten somit nicht nur erhöht, sondern auch dynamisiert wird.
Das zweite Element der nun auf den Weg gebrachten Kita-Reform ist die Übertragung der vorschulischen Sprachförderung von der Grundschule auf die Kita. Damit sorgen wir für eine rechtsverbindliche Regelung der Sprachförderung in der Kita und mit der Bereitstellung von 32,545 Mio. € pro Kindergartenjahr auch für eine Finanzierung dieser Sprachförderung. Die Sprachförderung, die auch jetzt schon in den Kitas durchgeführt wurde, wird mit dem Gesetzentwurf auch im Bildungsauftrag verankert.

 

TOP 7b Entwurf eines Gesetzes zur dauerhaften Fortsetzung der Förderungen nach dem Gesetz über Zuwendungen des Landes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden (Niedersächsisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz – NGVFG) (Drs. 18/245; Abschließende Beratung)

Das Land Niedersachsen und damit auch die niedersächsischen Kommunen werden von der Neuregelung profitieren: Ab dem Jahr 2020 werden den Berechnungen zufolge hierüber rund 600 Millionen Euro nach Niedersachsen fließen.
Dieser Entwurf sieht eine Steigerung der Fördermittel des Landes von ca. 123,5 auf 150 Millionen Euro pro Jahr vor und eine gleichmäßige (50:50) Verteilung der Gelder auf ÖPNV und Schiene einerseits und Straßen- und Radwegebau andererseits. Durch den Nachtragshaushalt 2018 wurden die Voraussetzungen geschaffen, dass bereits ab diesem Jahr zusätzliche 26,5 Millionen Euro zur Verfügung stehen und weitere kommunale Verkehrsprojekte unterstützt werden können. SPD und CDU setzen damit die wichtige Vereinbarung des Koalitionsvertrages um, wonach die Erhöhung des Anteils für kommunale Straßen nicht zu einer Reduzierung der Mittel des ÖPNV führen darf.

 

TOP 10 Kinderrechte in das Grundgesetz aufnehmen (Drs. 18/158; Abschließende Beratung)

Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass Kinderrechte auch in das Grundgesetz aufgenommen werden. Im Jahr 2009 wurden bereits die Kinderrechte in die Niedersächsische Landesverfassung aufgenommen und somit der Verfassungsrang der Kinderrechte in Niedersachsen anerkannt. Die Aufnahme von Kinderrechten schützt Kinder vor Gewalt, führt zu einer Förderung ihrer Entwicklung und einer altersangemessenen Beteiligung. Durch die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz müssen die Interessen von Kindern stärker berücksichtigt werden. Wir wollen Kindern auf allen Ebenen eine Stimme geben und sie frühzeitig einbeziehen.

 

TOP 11 Einführung eines europaweiten Behindertenausweises (Drs. 18/361; Abschließende Beratung)

Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für die Umsetzung eines europaweiten Behindertenausweises einzusetzen. Der Schwerbehindertenausweis hat über die Grenzen Deutschlands keine automatische Gültigkeit. Damit Menschen mit Behinderungen aus Deutschland europaweit gleichberechtigten Zugang zu Vergünstigungen und Nachteilsausgleichen in den Bereichen Verkehr, Sport, Kultur und Freizeit erhalten, fordern wir die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, Möglichkeiten einer eigenen Initiative zu prüfen und umzusetzen.

 

TOP 26 Gesundes und bewusstes Essen dürfen für Kinder und Erwachsene keine Fremdworte sein (Drs. 18/648; Erste Beratung)

Gesunde, bewusste und regionale Ernährung sollte besser in unser tägliches Leben integriert werden. Besonders sollte über die Verschwendung von Lebensmitteln aufgeklärt werden. Diesbezüglich fordern wir die Einrichtung eines Zentrums für Ernährung und Hauswirtschaft. Somit soll es zu einer effektiveren Abstimmung von staatlichen sowie nichtstaatlichen Aktivitäten bezüglich nachhaltiger Ernährung kommen. Bestehende Schulprojekte hinsichtlich gesunder Ernährung sollen ausgebaut und Multiplikatoren für die jeweiligen Projekte qualifiziert werden.

 

TOP 34 Artensterben aufhalten – Insekten schützen (Drs. 18/650; Erste Beratung)

In den letzten 27 Jahren ist die Biomasse an Fluginsekten in den in Deutschland evaluierten Gebieten um 76 % zurückgegangen. Ein Insektenschwund wird auf Dauer nicht nur zu einer Bestäubungskrise bei unseren heimischen Pflanzen führen, sondern hat auch Auswirkungen auf die Nahrungsgrundlage der übrigen Tierwelt, insbesondere auf Vögel und Fledermäuse. Wir fordern deswegen die Landesregierung auf, zusammen mit dem Bund die Ursachenforschung zu verstärken und effiziente Maßnahmen gegen das Insektensterben zu entwickeln sowie ein bundesweites Insekten-Monitoring durchzuführen, um dieses schnellstmöglich in Niedersachsen zu etablieren.