Das Verwaltungsgericht Hannover hat kürzlich ein Urteil erlassen, wonach Bürgen von der Rückzahlung von Sozialleistungen für anerkannte Asylbewerber freistellt werden. In der Region Braunschweig waren mehrere Bürgen von der Problematik betroffen. Im Interview mit dem Nachrichtenportal regionalBraunschweig.de sagte dazu die Landtagsabgeordnete Annette Schütze:
„Die Freistellung von der Rückzahlung ist aus menschlicher und sozialer Sicht die richtige Antwort auf die Frage, ob die Bürgen die Kosten für Sozialleistungen auch nach Anerkennung als Asylbewerber übernehmen müssen. Diese Menschen haben im Vertrauen auf die Aussagen der Behörden gehandelt. Daher ist das Urteil des Verwaltungsgerichtes zu begrüßen. Ich kenne persönlich Familien aus Braunschweig, die für ihre Angehörigen Bürgschaften übernommen haben. Sie taten dieses aus Angst um deren Leben im syrischen Kriegsgebiet. Wenn nun sie nun, wie zunächst angekündigt, Rückzahlungen leisten müssten, würde dieses ihre finanziellen Möglichkeiten erheblich überschreiten. Mit dem Urteil gibt das Gericht ein eindeutiges Signal an alle Ehrenamtlichen, die sich für Menschen in Not einsetzen und dabei auch auf die Unterstützung der Bundesrepublik Deutschland hofften.“