Plenarwoche im März 2019: Die wichtigsten TOPs

Die gestrige Entscheidung des EU-Parlamentes für die umstrittene Urheberrechtsreform erhitzt die Gemüter und lässt auch mich natürlich nicht  kalt. Ohne Zweifel müssen wir die Rechte von Künstlern und Kreativen schützen. Aber ich frage mich, ob die getroffenen Regelungen dies überhaupt bewirken oder nicht vielmehr das kreative Potential, gerade junger Menschen, durch Uploadfilter beschränkt wird. Nicht zuletzt Start-Ups und kleinere Plattformen, die teils noch mit den Auswirkungen der DSGVO zu kämpfen haben, werden hier zusätzlich benachteiligt. Filter braucht man für Kaffee – aber nicht für das Internet! Deshalb haben auch unsere Sozialdemokraten im europäischen Parlament gegen dieses Gesetz gestimmt. Heute beginnt die letzte Plenarwoche vor der Osterpause. Und auch wir werden dieses wichtige Thema am Donnerstag noch einmal ausführlich diskutieren.

Auch Themen jenseits der digitalen Welt beschäftigen uns in dieser Woche. Darunter zum Beispiel das Thema Wohnraum, dass mir persönlich sehr am Herzen liegt und jeden von uns direkt betrifft. Das heute beschlossene Zweckentfremdungsgesetz ermöglicht den Kommunen eigene Satzungen zu erlassen, die verhindern sollen, dass vorhandene Wohnungen tatsächlich nicht zum Wohnen zur Verfügung stehen. Gerade kleinere Wohnungen werden immer häufiger für den Tourismus genutzt. Dadurch stehen sie aber den Menschen, die sie dringend benötigen, nicht mehr zur Verfügung. Olaf Lies hat außerdem weitere Gesetze, wie z.B. das Mieterschutzgesetz angekündigt. Denn nur ein Bündel von Maßnahmen wird dafür sorgen können, dass mehr bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht.

Hier eine Übersicht unserer Gesetze und Anträge in dieser Plenarwoche:

 

TOP 3 Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Behinderungen im Niedersächsischen Landeswahlgesetz (NLWG) und im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) (Drs. 18/29; Abschließende Beratung)

Unter bestimmten Voraussetzungen sah das Landeswahl- und Kommunalverfassungsgesetz in Niedersachsen den Ausschluss von Menschen mit Behinderung vom aktiven und passiven Wahlrecht vor. Mit diesem Gesetz kommt es zur Abschaffung der Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Behinderung, die durch eine Vollzeitbetreuung unterstützt werden.

Die Neuregelung betrifft knapp 10.000 Menschen, die bei der vergangenen Landtagswahl vom Wahlrecht ausgeschlossen wurden. Ein Wahlrecht für Alle, welche aktive Teilhabe und Partizipation an politischen Prozessen ermöglicht, wird nun endlich umgesetzt.

 

TOP 5 Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (NZwEWG) (Drs. 18/2448; Abschließende Beratung)

Gerade auf den niedersächsischen Inseln, allerdings auch in urbanen Ballungszentren, ist eine zunehmende Knappheit an bezahlbarem Wohnraum zu verzeichnen. Insbesondere in diesen Gebieten kommt es zu einer Situationszuspitzung durch die Umwandlung von Wohnraum zu Ferienwohnungen. Dieser Zweckentfremdung von dringend notwendigem Wohnraum wollen wir entgegenwirken. Mit dem Gesetz zum Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum sollen Nutzungsmöglichkeiten von Wohnungen größer gefasst werden. Das kommerzielle Vermieten von Wohnungen ohne Genehmigung soll auf acht Wochen pro Jahr begrenzt werden, damit wäre eine Wohnraumbewerbung über bekannte Onlineportale nicht mehr zulässig. Darüber hinaus gibt das Gesetz den Kommunen und Gemeinden bei einer vorliegenden Mangellage auf dem Wohnungsmarkt neben bestehenden Möglichkeiten zur Schaffung neuen Wohnraums Instrumente an die Hand, um zu verhindern, dass Wohnraum uneingeschränkt beziehungsweise frei seinem eigentlichen Zweck, dem Wohnen, entzogen wird. Durch diese Handlung wird bestehender Wohnraum erhalten und einer weiteren Verknappung des Wohnangebots reduziert.

 

TOP 15 Ehrenamt stärken – Datenschutz-Grundverordnung für Vereine handhabbar machen! (Drs. 18/1536; Abschließende Beratung)

Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stellt insbesondere Vereine vor große Herausforderungen, da diese zumeist ehrenamtlich organisiert sind. Mit dem Entschließungsantrag wollen wir den über 56.750 niedersächsischen Vereinen in Zusammenarbeit mit der Landesdatenschutzbeauftragten helfen, die Anforderungen der DSGVO einzuhalten.

Zu diesem Zweck beauftragen wir die Datenschutzbeauftragte des Landes, die Vereine in Niedersachsen bestmöglich zu beraten und unter Einbindung des Datenschutzinstituts Niedersachsen zu schulen; im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit über Vereine den Grundsatz „Beratung vor Sanktion“ zu befolgen, z.B. bei einem Erstverstoß gegen die Datenschutzregeln für Vereine keine Bußgelder zu verhängen, sondern Hinweise und Beratung Vorrang zu geben.

Ziel muss es sein, den Vereinen anwenderfreundliche und konkrete Formulierungs- und Handlungsleitlinien an die Hand zu geben um mit der neuen Materie rechtssicher umgehen zu können. Zudem soll die Landesregierung auf Bundesebene für eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes eintreten, die Vereine, die vor allem durch ehrenamtliches Engagement getragen werden, von der Verpflichtung befreit, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

 

TOP 24 Urheberrecht schützen – Upload-Filter vermeiden (Drs. 18/3268; Erste Beratung)

Der Landtag begrüßt eine Vereinheitlichung des europäischen Regelwerkes zum Urheberrechtsschutz im Internet. Ein effektiver Urheberrechtsschutz ist notwendig, sinnvoll und dient dem Schutz von Autoren, Künstlern und anderen Kultur- und Medienschaffenden. Ihre Interessen müssen im Zentrum einer Reform stehen. Der Landtag lehnt Artikel 13 der EU-Richtlinie ab, wenn dessen Anforderungen nur durch die Einrichtung von Upload-Filtern erfüllt werden können. Upload-Filter beinhalten das Risiko einer Zensur im Internet und können damit zu einer unverhältnismäßigen Einschränkung der Meinungs- und Informationsfreiheit führen. Solche Filter sind zudem stark fehleranfällig, können technisch umgangen werden, und Plattforminhaber könnten ein sogenanntes „Overblocking“ betreiben. Damit wäre es in der praktischen Anwendung nicht gesichert, dass die Rechte von Urhebern tatsächlich gestärkt und Urheber finanziell bessergestellt werden. Der Landtag appelliert an das Europäische Parlament, den Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission, die vorliegende Richtlinie kritisch zu hinterfragen, auf die Kritiker zuzugehen und die endgültige Entscheidung zu vertagen, bis die vorgetragenen Argumente ausgetauscht wurden, mögliche Alternativen bewertet sind und ein tragfähiger Kompromiss gefunden worden ist.

 

TOP 26 Ermäßigten Mehrwertsteuersatz auch für elektronische Presse schnell umsetzen (Drs. 18/3261; Erste Beratung)

In Deutschland gilt für den Verkauf von gedruckten Zeitungen ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 7 %. Die Online-Angebote von Zeitungen werden mit dem normalen Satz von 19 % besteuert. Diese steuerrechtliche Unterscheidung ist für die Nutzer nicht nachzuvollziehen, da Presse mittlerweile eine Mischung zwischen Print und Online ist. Der Landtag bittet die Landesregierung, eine entsprechende Gesetzesänderung auf Bundesebene zu unterstützen, die den Mehrwertsteuersatz für elektronische Veröffentlichungen auf 7 % ermäßigt.

 

TOP 35 Europa – Chancen für alle! Europäische Austauschprogramme für die gesamte junge Generation zugänglich machen – Niedersachsen in Europa weiter stärken  (Drs. 18/1402; Abschließende Beratung)

Wir wollen eine Initiative „Europa-Chancen für alle“ ins Leben rufen mit dem Ziel, dass spätestens 2025 möglichst viele junge Menschen die Chance haben, mindestens einmal vor ihrem 25. Geburtstag, also im Lebensabschnitt ihrer Schullaufbahn, Berufsausbildung oder in der Studienzeit mindestens zwei Wochen lang den Alltag in einem anderen europäischen Land miterleben zu können. Um dieses Ziel zu erreichen, soll vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel die Landesregierung die bestehenden Strukturen, die sich mit europäischen Austauschprogrammen befassen, wo erforderlich, besser vernetzen und unterstützen sowie ergänzen. Auf diese Weise trägt Niedersachsen weiter aktiv zur Umsetzung der EU-Jugendstrategie bei und eröffnet insbesondere bisher benachteiligten Kindern und Jugendlichen einen Zugang zu europäischen Austauschmaßnahmen.

 

TOP 37 Digitales Bauen in Niedersachsen voranbringen – Potenziale des Building Information Modelings (BIM) nutzbar machen (Drs. 18/3260; Erste Beratung)

Die Digitalisierung im Bauwesen kann erhebliche Effizienzgewinne für das Baugewerbe erreichen und die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Baugewerbes stärken. Jedoch gibt es noch zahlreiche Herausforderungen bei der Implementierung des Building Information Modeling (BIM). Es stellen sich Fragen in den Bereich des Datenschutzes, der Schnittstellenkompatibilität, aber auch der Qualifizierung und der Urheberrechte. Um dies vor dem Hintergrund des aktuellen Fachkräftemangels zu bewältigen, braucht es Unterstützung von Landesseite. Deswegen setzen wir uns als SPD-Landtagsfraktion dafür ein, die Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bauwesen sowie der Bauverwaltung weiterzuentwickeln und konsequent durchzuführen. Um den entsprechenden Fachkräftebedarf zu decken, müssen die Angebote an Universitäten und Fachhochschulen ebenfalls weiter ausgebaut werden. Die Pilotprojekte sollen von der Landesregierung intensiv mitbegleitet und die parlamentarischen Gremien über neue Kenntnisstände informiert werden, damit die Einführung des BIM in Niedersachsen ein Erfolg wird.

 

TOP 40 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit dem Königreich der Niederlande weiter verbessern (Drs. 18/851; Abschließende Beratung)

Wir fordern im Interesse einer möglichst weitgehenden Anerkennung von Qualifikationen strukturiert zu prüfen, welche Hindernisse bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen aus den Niederlanden derzeit bestehen. Des Weiteren soll geprüft werden, ob die wechselseitige Anerkennung von Berufsabschlüssen dadurch erreicht oder erleichtert werden kann, dass Auszubildende – gegebenenfalls fakultativ – zusätzliche Ausbildungsmodule im jeweils anderen Land absolvieren werden. Wir fordern, deutsch-niederländische Kooperationsprojekte an Hochschulen und Universitäten nach dem Vorbild der European Medical School (EMS), Oldenburg/Groningen, zu intensivieren oder die Voraussetzungen für weitere solcher Kooperationen zu schaffen.