SPD-Ratsfraktion kritisiert geplantes Glücksspielgesetz von Wirtschaftsminister Bernd Althusmann – Schütze: „Ansiedlung von Spielhallen muss strengen Regeln folgen, Bürger müssen geschützt werden“

Die SPD-Ratsfraktion Braunschweig kritisiert die Pläne aus dem Niedersächsischen Wirtschaftsministerium zur geplanten Reform des Glücksspielgesetzes. Hierbei möchte Minister Bernd Althusmann die gesetzlich festgelegten Mindestabstände zwischen Spielhallen im Stadtgebiet verringern: „Gerade in den Bereichen unserer Stadt, die überwiegend von sozial schwächer gestellten Menschen bewohnt werden, drohen damit unzumutbare Dominoeffekte für die Bürgerinnen und Bürger“, erklärt die SPD-Ratsfrau Annette Schütze, Vorsitzende des Sozialausschusses. Schütze wird zur Ratssitzung am Dienstag, 25. Juni entsprechend eine Anfrage stellen, die sich mit den möglichen Auswirkungen dieser Reform auf Braunschweig auseinandersetzt (Vorlage 19-11169).

 

Wie ist der Ist-Zustand und wo liegen die Gefahren?

 

„Die rot-grüne Landesregierung hatte in der vergangenen Legislaturperiode beschlossen, dass zwischen Spielhallen in Niedersachsen ein Mindestabstand von 100 Metern eingehalten werden muss“, erklärt Schütze. Der Hintergrund: Zu viele Spielhallen oder andere Vergnügungsstätten in einem Bereich verringern dessen Lebensqualität, beeinträchtigen das Stadtbild und sorgen damit für sogenannte „Trading-Down-Effekte“: „Diese Bereiche werden nicht nur gefühlt abgewertet, die Spielsuchtgefahr für die Bürgerinnen und Bürger steigt auch erheblich. Und das ist gerade in den Bereichen unserer Stadt, in denen potenziell gefährdete Menschen leben, eine echte Gefahr“, warnt Schütze.

Durch das rot-grüne Gesetz wurden in Braunschweig bereits diverse Spielhallen geschlossen. Befanden sich zwei Einrichtungen in einem zu engen Bereich, entscheidet bis heute das Los – eine Regelung, die nach diversen Klagen nun abgeschafft werden soll: „Dass die Landesregierung hier Rechtssicherheit schaffen muss, ist richtig. Dies darf aber nicht mit einer Veränderung der bewährten Abstandsregelung einhergehen“, betont Schütze.

 

Was fragt die SPD-Ratsfraktion an?

 

„Wir befürchten, dass die durch das rot-grüne Gesetz geschlossenen Spielhallen wiedereröffnen und deren Betreiber im Zweifel sogar gegen die Stadt klagen könnten“, so Schütze. Dies gelte es zu verhindern: „Für das soziale Zusammenleben und die Lebensqualität in unserer Stadt ist es sinnvoll, wenn die Spielhallensituation in unserer Stadt strengen Regeln folgt.“

Der Rat der Stadt Braunschweig hatte hierzu im Jahr 2012 ergänzend das sogenannte Vergnügungsstätten-Konzept beschlossen, das Empfehlungen an die Bauleitplanung zur Planung von Spielhallen ausspricht. „Ein pauschaler Ausschluss von Spielhallen im gesamten Stadtgebiet ist rechtlich nicht zulässig. Die Politik trägt bei diesem sensiblen Thema aber dennoch eine hohe Verantwortung“, so Schütze. Als Landespolitikerin möchte sie Althusmann daher mit der Anfrage im Rat gern verdeutlichen, was sein Gesetzesentwurf für konkrete Auswirkungen auf Städte wie Braunschweig haben würde.