Durch die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes ist es seit Anfang des Jahres möglich, eine Ausbildung auch ohne Angabe besonderer Gründe in Teilzeit zu absolvieren. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die veränderte Realität der Arbeitswelt.
Annette Schütze, Landtagsabgeordnet, dazu: „Karrierewege und Lebensentwürfe sind heute deutlich pluralistischer, als noch vor wenigen Jahrzehnten – die Rahmenbedingungen sind jedoch viel zu lange weitgehend gleich geblieben. Der typische Auszubildende war damals jung, männlich, ledig und kinderlos. Heute bilden Auszubildende keine homogene Gruppe mehr. Insbesondere junge Mütter und ältere Quereinsteiger profitieren von der neuen Regelung massiv. Äußere Zwänge, wie fehlende Kinderbetreuung oder ein notwendiger Zweitjob zur Sicherung des Lebensunterhaltes, dürfen nicht länger Hemmnisse auf dem Weg zu einer qualifizierten Berufsausbildung sein. In Zeiten des Fachkräftemangels können wir es uns nicht leisten, auf das Potential ganzer Bevölkerungsgruppen durch veraltete Regelungen zu verzichten.“
Durch die tiefgreifenden Umwälzungen der Arbeitswelt im Zuge von Digitalisierung und technischem Fortschritt werden Konzepte wie das lebenslange Lernen immer bedeutsamer.
„Wer in einen Beruf einsteigt, weiß in der Regel, dass er damit noch lange nicht „ausgelernt“ hat. Die SPD fordert daher einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung. Eine bundeseinheitliche Regelung, die sich an den Bedürfnissen der Arbeitnehmer orientiert, ist notwendig, um den Herausforderungen der Zukunft und Gegenwart angemessen zu begegnen,“ betont Schütze.