Liebe Kulturschaffende,
als Braunschweiger Landtagsabgeordnete und Ratsmitglied liegt mir die hiesige Kulturszene besonders am Herzen. Auf die vielfältigen und lebendigen kulturellen Angebote, die unsere Stadt und die Region zu bieten haben, bin ich besonders stolz – und wir wollen als SPD alles tun, um die bestehende kulturelle Infrastruktur durch die aktuelle Krise zu retten. Denn Kultur ist weit mehr als nur ein „nettes Add-on“! Sie ist Ausdruck von Kreativität, sie ermöglicht gesellschaftliche Partizipation und Diskussion und ist somit unverzichtbarer Bestandteil unser aller Leben!
Viele von Ihnen haben Ihr Angebot – soweit dies möglich ist – zur Zeit in den digitalen Raum verlegt. Vielen Dank für dieses, meistens kostenlose, Engagement mit dem Sie der Krise begegnen! Sie muntern uns auf und bieten uns so (moralischen) Beistand! Sie haben sich dafür größten Respekt verdient! Meine Aufgabe als Ihre politische Vertreterin sehe ich darin, Sie in dieser Zeit so gut wie möglich zu unterstützen – und das nicht nur mit warmen Worten, sondern mit konkreten Konzepten und finanziellen Hilfestellungen.
Die Probleme und Herausforderungen der Kulturszene sind fast ebenso unterschiedlich und bunt wie die Szene selbst. Daher müssen unterschiedliche – teils individuelle – Lösungen gefunden werden. Der Bund, das Land Niedersachsen und auch die Stadt Braunschweig haben bereits Hilfen zur Verfügung gestellt und arbeiten laufend an der Verbesserung der Angebote.
Ich habe Ihnen eine kurze Zusammenfassung der möglichen Hilfsleistungen zusammengestellt:
Förderprogramm der NBank
Grundsätzlich können Künstlerinnen und Künstler beim Förderprogramm der NBank Anträge stellen. Die wirtschaftliche Existenz der AntragstellerInnen soll damit gesichert und aktuelle Liquiditätsengpässe wegen laufender Betriebskosten überbrückt werden. Dies ist die erste Säule der Landesunterstützung. Das Problem für viele Kulturschaffende ist aber, dass Lebenshaltungskosten nicht zu den Betriebskosten zählen. Das heißt, dass Kosten des privaten Lebensunterhalts wie die Miete der Privatwohnung oder Krankenversicherungsbeiträge leider nicht durch die Soforthilfe abgedeckt werden können.
Arbeitslosengeld II
Damit aber auch diese Gruppe der kleinen Unternehmen, Freiberuflerinnen, Freiberuflern und Soloselbstständigen berücksichtigt wird, wurde der Zugang zu Leistungen nach dem Sozial-gesetz-buch II (SGB II), insbesondere dem Arbeitslosengeld II, geöffnet. So soll für sechs Monate ein wesentlich vereinfachter Anspruch ohne Vermögensprüfung möglich sein. Aufwendungen für Unterkunft und Heizung werden ebenfalls für die Dauer von sechs Monaten ab Antragstellung in tatsächlicher Höhe anerkannt. So haben wir erreicht, dass niemand aus finanziellen Gründen die eigene Wohnung verlassen muss. Sollten Sie individuelle Probleme bei der Beantragung dieser Mittel haben, dann stehe ich Ihnen gerne als Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Diese Regelungen soll eine Überbrückung sein. Der Bund hat das Instrument ALG II bewusst gewählt, da es unkompliziert genutzt werden kann, um den Bedürfnissen von Freiberuflerinnen, Freiberuflern und Soloselbstständigen schnellstmöglich gerecht werden zu können. Wir sind uns bewusst, dass die Inanspruchnahme unangenehme Assoziationen wecken kann, auch wenn Grundsicherung ein Rechtsanspruch und weder Makel noch Fürsorge ist. Um unseren Arbeitsminister Hubertus Heil zu zitieren: „Es ist keine Schande, sich helfen zu lassen.“ Vor allem, wenn man unverschuldet in eine solche Situation gerät. Im Gegenteil, es ist ein Bürgerrecht.
Selbstverständlich setzen wir uns aber auch in Zukunft nachdrücklich dafür ein, dass andere Wege gefunden werden, wie Kulturschaffende unterstützt werden können. Konkret bedeutet das: Da die Dauer der Einschränkungen des Kulturbetriebs zurzeit nicht abzusehen ist, brauchen wir einen gemeinsam von Bund und Ländern aufgespannten Rettungsschirm für Künstlerinnen und Künstler. Der Bund muss handeln und die vorhandenen Corona-Hilfspakete für existentiell bedrohte Künstlerinnen und Künstler sowie Solo-Selbstständigen aller Sparten und Branchen öffnen. Der Rettungsschirm muss für alle gleichermaßen gelten.
Land Niedersachsen
Mit einer zweiten Säule unterstützt das Land Niedersachsen insbesondere ehrenamtliche kulturfördernde Vereine, die bisher durch das Raster gefallen sind. Dafür ist ein Hilfsfonds in Höhe von vorerst 6 Millionen Euro zur Deckung der Betriebskosten vorgesehen. Die Entscheidung über die Antragsbewilligung liegt bei Beträgen bis 8.000 Euro bei den niedersächsischen Landschaften, bei Beträgen über 8.000 Euro wird eine Expertenrunde des Ministeriums und externer Berater wie dem Arbeitskreis niedersächsischer Landeskulturverbände (Akku) über die Anträge entscheiden. Dabei wird es kein sogenanntes „Windhundverfahren“ geben – die Mittel werden also nicht an die ersten, sondern mit Bedacht an die Antragsteller vergeben. Die Anträge werden voraussichtlich in der kommenden Woche freigegeben und werden dann auch über meine Homepage abrufbar sein.
Sparkassenstiftung / VGH-Stiftung
Die niedersächsische Sparkassenstiftung / VGH-Stiftung hat ebenfalls einen Sonderfonds aufgelegt, aus dem bis zum 30. Juni Soforthilfen beantragt werden können. Bereits bestehende Projektbewilligungen behalten ihre Gültigkeit und auch neue Projektanträge können eingereicht werden. Näheres dazu kann dieser Pressemitteilung der Stiftung entnommen werden.
Stadt Braunschweig
Die Stadt Braunschweig unterstützt mit ihrem Härtefallfonds in Höhe von 3 Millionen Euro insbesondere Kulturschaffende und kleine Unternehmen. Auch hier gilt nicht das „Windhundverfahren“ (wie beispielsweise in Hannover). Die Summe ist überschlägig gerechnet worden, bezogen auf die Anzahl derer, die vermutlich berechtigt sind. Falls es einen größeren Bedarf geben sollte, können wir als Politik über einen Ratsbeschluss nachsteuern. Alle Informationen zum Fonds und einen direkten Link zu den Anträgen habe ich auf meiner Homepage bereitgestellt: https://www.annette-schuetze.de/2020/04/21/braunschweiger-haertefallfonds-fuer-geschaedigte-der-corona-pandemie/
Wenn Sie weiteren Gesprächsbedarf, spezifische Fragestellungen oder auch eigene Ideen für Regelungen oder Kritik haben, wenden Sie sich gerne an mich.
Ich wünsche Ihnen in diesen schwierigen Zeiten alles Gute und bleiben Sie (vor allem) gesund!
Herzliche Grüße
Ihre Annette Schütze