Förderanträge für gemeinnützige Kulturvereine

Die Landesregierung in Niedersachsen unterstützt die gemeinnützigen Kulturvereine in der Corona-Krise mit einer eigenen Förderrichtlinie. Damit würdigt sie die Arbeit der vielen soziokulturellen und kulturfördernde Vereine und deren erheblichen Beitrag zur Vielfalt der Kulturszene.

Antragsberechtigt sind  Vereine, die durch die aktuelle Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind oder zu geraten drohen. Der nicht rückzahlbare Zuschuss muss die Bagatellgrenze von 1.500 Euro überschreiten. Er dienen dazu, unvermeidbare Zahlungsverpflichtungen in den folgenden drei Monaten auszugleichen. Ein Zuschuss zu Personalkosten ist nicht vorgesehen. Bis zum 15.07.2020 können Anträge in schriftlicher Form eingereicht werden.

Anträge bis max. 8.000 Euro sind beim jeweils zuständigen Träger der regionalen Kulturförderung (Landschaften, Landschaftsverbände, Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz, Region Hannover, Regionalverband Harz) zu stellen. Die Kontaktdaten finden Sie unter dem folgenden Link: www.allvin.de.

Anträge über 8.000 Euro sind per Post direkt beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur (Stichwort: Corona-Sonderprogramm, Referat 32, Leibnizufer 9, 30169 Hannover) zu stellen.

Hier geht es zu den Anträgen:

Förderrichtlinie Kulturvereine

Antragsformular Förderung Kulturvereine

Ausfüllhilfe Förderantrag Kulturvereine