Hilfe für Kulturschaffende | Förderung Kulturvereine

Bild: Cornelia Winter

Liebe Kulturschaffende,

die schon in meinem letzten Brief angekündigte zweite Säule der Landeshilfe für die Kultur ist da! Seit dieser Woche können die Anträge in schriftlicher Form (es ist keine Online-Beantragung vorgesehen) eingereicht werden. Hier auf meiner Homepage habe ich Ihnen einige weiterführende Informationen, die Richtlinie und Anträge sowie eine Ausfüllhilfe zur Verfügung gestellt. Die Förderung richtet sich explizit an alle gemeinnützigen Vereine, die durch die Corona-Krise in finanzielle Not geraten sind.

An Vereine und kleine Kultureinrichtungen richtet sich ebenfalls ein Investitionsprogramm des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur, das bereits in seine dritte Runde geht. Näheres dazu können Sie dieser Pressemitteilung entnehmen.

Da es ja leider für viele von Ihnen keine andere Förderungsmöglichkeit als die Grundsicherung gibt, habe ich Ihnen hier weitere Informationen zusammengestellt, die evtl. hilfreich sein könnten: Der vereinfachte und verkürzte Antrag umfasst statt der üblichen 15 Seiten „nur“ 5 – dazu kommen aber verschiedene Nachweise, sodass am Ende doch einiger Aufwand betrieben werden muss. Wenn in Einzelfällen trotzdem „der volle Antrag von 15 Seiten“ an Sie verschickt wurde, sollten Sie definitiv die Rücksprache mit dem betreffenden Jobcenter suchen. Im Zweifelsfall können Sie sich auch an mich wenden.

Wichtig zu wissen ist auch: Gespartes Vermögen muss nur dann aufgebraucht werden, wenn es den Wert von 60.000 Euro (für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft weitere 30.000 Euro) übersteigt. Dabei werden nur liquide Mittel (Bargeld, Schmuck etc.) miteingerechnet. Fest angelegtes Vermögen, wie zum Beispiel Immobilien, zurückgelegte Mittel für die Alters- oder Rentenvorsorge, selbst genutztes Eigentum etc. sind ausgenommen. Es handelt sich um eine schnelle Unterstützung, mit der sichergestellt werden soll, dass niemand sein Zuhause aufgeben muss, weil er durch die Corona-Krise kein Einkommen hat und in finanzielle Schwierigkeiten geraten ist. Der Anspruch besteht zunächst für 6 Monate. Zusätzlich können Betriebskosten (wenn vorhanden) über die NBank geltend gemacht werden.

Mit dem niedersächsischen Stufenplan wollen wir die Lockerung sukzessive vorantreiben. Gesundheit, Wohlstand und sozialer Zusammenhalt müssen dabei miteinander sorgfältig abgewogen werden. Die Kulturschaffenden haben wir dabei stets mit im Blick. Auch wenn viele Einrichtungen, wie beispielsweise die Theater, noch etwas warten müssen, bis sie wieder vor Publikum auftreten dürfen, hoffen wir auf kreative Lösungen, wie wir die Gesundheit schützende Maßnahmen und kulturelle Angebote in Einklang bringen können. Konkrete Vorschläge, wie sich die Hygiene- und Abstandsregelungen im Einzelfall umsetzen lassen ohne den Spielbetrieb zu gefährden, sind daher stets willkommen und werden von mir gerne an die Fraktion weitergegeben.

Ich möchte mich für all Ihre Zuschriften bedanken und hoffe, dass ich Sie bisher – wie auch zukünftig – bei der Klärung Ihrer Fragen unterstützen konnte.

Bleiben Sie gesund!

Herzliche Grüße

Annette Schütze