Liebe Kulturschaffende,
seit meinem letzten Schreiben hat sich einiges geändert. Durch die Entwicklung des Pandemiegeschehens konnten inzwischen einige Lockerungen erfolgen. Im Kulturbereich durften beispielsweise nach und nach die Museen und Theater wieder öffnen. Auch das soziokulturelle (Vereins-)Leben kann teilweise wieder stattfinden. Dennoch müssen wir immer noch auf vieles verzichten. Dazu gehören leider auch gerade kulturelle Veranstaltungen, die gar nicht oder nur mit großen Einschränkungen stattfinden können und sich in den seltensten Fällen finanziell rechnen. Dies ist sowohl für Sie als Kulturschaffende, als auch für Kulturinteressierte wie mich, nachvollziehbar sehr unbefriedigend.
Nach dem niedersächsischen Stufenplan befinden wir uns aktuell in der 5. Stufe der Lockerungen. Eine Verordnung für die 6. Stufe wird derzeit erarbeitet, aber auch diese wird leider wohl weiterhin Auflagen enthalten, die kulturelle Veranstaltungen schwierig machen. Die wirksamsten Maßnahmen gegen die Verbreitung von COVID-19 – wie Maskenpflicht und Abstandsregeln – lassen sich nur schwer mit den Bedingungen und dem Charakter kultureller Veranstaltungen in Einklang bringen. Konkret heißt das: Man kann zwar jeden zweiten Platz leer lassen, aber statt einem „vollen Haus“ hat man eben nur (im besten Fall) ein halbvolles Haus. Die Kosten für die Veranstaltung bleiben aber gleich. Was das bedeutet, kann sich jeder leicht ausrechnen. Ich bin mir sehr bewusst, wie unbefriedigend und auch frustrierend diese Situation für Sie alle sein muss. Deswegen ist es umso wichtiger, dass jetzt Unterstützungsprogramme geschaffen werden, die diesen Umständen Rechnung tragen.
Die Rettungsschirme, die zunächst in Berlin und auch in Hannover aufgespannt wurden, werden nun von Konjunkturpaketen und Mitteln aus dem Nachtragshaushalt abgelöst oder ergänzt. Dies erfolgte auch aus der Erkenntnis der Politik heraus, dass hier eine längerfristige Unterstützung durch staatliche Mittel erfolgen muss.
Seien Sie versichert, dass auch ich die gesamte Situation für die Kulturschaffenden als höchst problematisch und unbefriedigend empfinde. Noch vor einigen Monaten konnte ich mir nicht vorstellen, dass eine Pandemie solchen Ausmaßes unser Leben so nachhaltig verändern könnte. Unser gesellschaftliches Leben wurde bis zum Ausbruch der Pandemie von vielen unterschiedlichen Angeboten der Kulturschaffenden täglich bereichert. Vieles davon kann auf unbestimmte Zeit wohl nicht angeboten werden. Das empfinde ich als großen Verlust!
Es ist zu hoffen, dass dies nicht nachhaltige negative Auswirkungen auf unsere Gesellschaft haben wird. Ich persönlich habe die Hoffnung, dass die Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung, die ich Ihnen am Ende dieses Briefes aufliste, dabei helfen, dass unsere Kulturszene nicht dauerhaft zerstört wird. Meine SPD-Kollegen und ich würden uns allerdings an einigen Stellen eine andere bzw. stärkere Unterstützung wünschen, die aber mit unserem Koalitionspartner derzeit nicht durchsetzbar ist.
Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Kraft und Durchhaltevermögen in diesen schwierigen Zeiten. Sollten Sie Fragen oder Anregungen haben, können sie sich – wie immer – gerne an mich wenden.
Herzliche Grüße
Ihre Annette Schütze
Förderung der Stadt Braunschweig:
Der Härtefallfonds der Stadt Braunschweig nimmt weiterhin Anträge entgegen. Er richtet sich an Kultureinrichtungen, Vereine, Künstler, Kreativ- und Kulturschaffende sowie Soloselbstständige im Kulturbereich. Detaillierte Informationen finden Sie hier: https://www.braunschweig.de/aktuell/medien/Merkblatt-zum-Corona-Kulturhilfsfonds.pdf
Hier geht es direkt zu den Anträgen: https://formular-server.de/BS_FS/findform?shortname=000_007_SoforthilfeK&formtecid=3&areashortname=BS
Förderungen Land Niedersachsen:
Kulturförderung im 2. Nachtragshaushalt des Landes Niedersachsen
Für die Förderung freischaffender Künstler und Soloselbstständiger im Kulturbereich sollen 10 Mio. Euro bereitgestellt werden. Lebenshaltungskosten werden jedoch explizit ausgeklammert. (Dies bedaure ich sehr, da bereits bei den vorhergehenden Fördermodellen die fehlende Übernahme der Lebenshaltungskosten als eines der Kernprobleme kritisiert wurde. Ich werde mich weiter dafür einsetzen, dass hier eine Lösung gefunden wird.)
Weitere 10 Mio. Euro sind für die Kofinanzierung von Bundes- und Europaprogrammen zur Kulturförderung veranschlagt.
(Sobald der Nachtragshaushalt am 15.7.2020 beschlossen wurde, werden detailliertere Informationen möglich sein.)
Förderungen Bund:
Konjunkturpaket des Bundes: NEUSTART KULTUR
- Die Bundesregierung hat bereits am 3. Juni ihr Konjunkturprogramm vorgestellt. Für den Kulturbereich ist rund 1 Milliarde Euro vorgesehen. Das damit finanzierte Rettungs- und Zukunftspaket NEUSTART KULTUR soll dabei helfen, unsere Kulturlandschaft über die Krise hinaus zu erhalten. Die Maßnahmen umfassen vier Bereiche:
- Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen
- Erhalt und Stärkung der Kulturinfrastruktur und Nothilfen
- Förderung alternativer und digitaler Angebote
- Pandemiebedingter Mehrbedarf für durch den Bund geförderte kulturelle Einrichtungen und Projekte
Das Programm soll unmittelbar nach Beschluss des zweiten Nachtragshaushalts (Bund) starten. Genaueres dazu unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/neustart-kultur-1761060
Hinzu kommen weitere Förderungen und Hilfen des Bundes, darunter:
- Erstattung von Ausfallhonoraren: Bei vom Bund getragenen oder unmittelbar geförderten Einrichtungen können bis zu 60% des Honorars erstattet werden, wenn das Engagement bis zum 15.3.2020 vereinbart wurde. https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/aktuelles/bund-ermoeglicht-ausfallhonorare-in-der-corona-krise-gruetters-alle-moeglichkeiten-ausschoepfen–1749266
- Die Gutscheinlösung sicherte im Veranstaltungsbereich die Liquidität von Kulturbetrieben. Das entsprechende Gesetz trat am 20.5.2020 in Kraft.
- Das Zukunftsprogramm Kinos startete bereits am 9.3.2020 und umfasst 17 Mio. Euro, der Bund übernimmt davon 80%. Die Förderung ist insbesondere als Maßnahme gegen das Kinosterben auf dem Land gedacht und wurde pandemiebedingt im Mai noch einmal angepasst. Anträge können über die FFA gestellt werden: https://www.ffa.de/zukunftsprogramm-kino-1.html
- Sonderpreis für Programmkinos: Als besonderer Schutz für prämierte Kinos stellt die Bundesregierung 5 Mio. bereit. Alle bisherigen Preisträger können eine einmalige Auszahlung (max. 50.000 pro Kino) erhalten. Das Geld kann in den laufenden Betrieb einfließen. https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/aktuelles/5-millionen-euro-sonderpreis-fuer-programmkinos-kulturstaatsministerin-gruetters-kulturort-kino-sichern-