Laut einer Pressemitteilung des Ministeriums für Gesundheit und Soziales können Träger der Jugend- und Familienbildung ab heute finanzielle Unterstützung zur Bewältigung pandemiebedingter Notlagen beantragen. Der durch den zweiten Nachtragshaushalt beschlossene Rettungsschirm in Höhe von 29,8 Millionen Euro sorgt dafür, dass Träger und Einrichtungen der außerschulischen Bildung unbürokratische Soforthilfe erhalten und damit wichtige Strukturen abgesichert werden. Auch Braunschweiger Einrichtungen profitieren von dem Sonderprogramm der Landesregierung.
Annette Schütze, Mitglied im Sozialausschuss und Jugendpolitische Sprecherin, begrüßt die Maßnahme und erklärt: „Kinder und Jugendliche sowie ihre Familien sind von den Einschränkungen während der Pandemie besonders betroffen. Umso wichtiger ist es, dass Einrichtungen der Jugend- und Familienbildung unterstützt werden, um die seit Jahrzehnten gewachsenen Unterstützungs-, Freizeit- und Bildungsnetzwerke zu erhalten. Außerschulische Angebote sind essentieller Bestandteil der sozialen Entwicklung – dieser Tatsache trägt die Landesregierung mit dem Hilfsprogramm Rechnung.“
Über das Corona-Sonderprogramm können Mittel zur Bestandssicherung, für die Deckung unvermeidbarer Stornokosten aber auch Mehrausgaben für Hygienemaßnahmen beantragt werden. Die Antragsstellung erfolgt online über die Homepage des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie.
„Auch Braunschweiger Einrichtungen können von dem Programm profitieren. Antragsberechtig ist beispielsweise die erst 2015 eröffnete Jugendherberge, die zu den modernsten Norddeutschlands gehört. Auch das Mütterzentrum und das angegliederte Mehrgenerationenhaus können Unterstützung erhalten, ebenso wie das traditionsreiche „Haus der Familie“. Auch die Jugendzentren in den Stadtteilen können profitieren. Wichtig ist, dass die Hilfe direkt vor Ort ankommt, denn hier wird sie dringend gebraucht.“