Liebe Kulturschaffende,
leider machen die gestiegenen Fallzahlen erneut tiefgreifende Einschnitte in unser Leben notwendig. Die Bundesregierung und die Ministerpräsident*innen der Länder haben sich daher gestern auf einen „Lockdown Light“ für den November geeinigt.
Für die Kulturbranche sind diese Maßnahmen leider nicht „light“. Sie sind vielmehr besonders von den Einschränkungen betroffen. Die Politik hat jedoch aus dem Lockdown im Frühjahr gelernt und für alle von den Schließungen betroffenen Unternehmen und Soloselbstständigen (auch in der Kulturbranche) eine Umsatzerstattung von 75 Prozent des Vorjahresmonats (November 2019) beschlossen.
Da mir bewusst ist, dass insbesondere bei Selbstständigen in der Kulturbranche die monatlichen Einnahmen teils extrem schwanken, hätte ich persönlich eine Berechnung favorisiert, die sich aus dem Mittel des Vorjahresquartals ergibt. Ich hoffe jedoch, dass dennoch möglichst viele von Ihnen von dieser außerordentlichen Wirtschaftshilfe profitieren. Ein Online-Portal zur schnellen Beantragung wird in den kommenden Tagen freigeschaltet.
Auch die bereits vorhandenen und bekannten Hilfsinstrumente (Überbrückungshilfe III) sollen verlängert und die Konditionen so überarbeitet werden, dass die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche besser profitieren können. Sobald nähere Informationen zur Verfügung stehen, werde ich Sie – wie immer – zeitnah informieren.
Ich wünsche Ihnen allen in den kommenden Wochen viel Kraft und Durchhaltevermögen!
Herzliche Grüße
Annette Schütze