Mit der einstimmigen Verabschiedung des „Niedersächsischen Weges“ wurde am 10.11.2020 ein historischer Meilenstein auf dem Weg zu mehr Artenschutz, Biodiversität und Gewässerschutz beschritten. In langen Verhandlungen ist es gelungen, alle Interessengruppen aus Landwirtschaft und Umweltschutz an einem Tisch zu versammeln und eine bundesweit einzigartige Vereinbarung auszuarbeiten. Für den Erfolg dieser Initiative unseres Umweltministers Olaf Lies spricht auch, dass der BUND am Tag der Verabschiedung mit einer Demo vor dem Landtagsgebäude ausdrücklich um die Unterstützung der Abgeordneten für dieses Gesetz warb. Das geplante Bürgerbegehren wurde somit überflüssig, da sich die meisten Forderungen in dem neuen Gesetz wiederfinden.
Der „Niedersächsischen Weg“ setzt auf Partnerschaft statt Konfrontation auf dem gemeinsamen Weg hin zu mehr Naturschutz mit den Menschen. Jeder kann dabei seinen Beitrag leisten! Ein erster Schritt, ist der Kauf möglichst regionaler Produkte, die man eigentlich in jedem Supermarkt findet. Zudem sollten wir darauf achten, möglichst wenig Lebensmittel zu verschwenden.
Einige Ziele des aktuellen Gesetzesentwurfs:
- Ziel zur Reduzierung der Versiegelung: bis 2030 auf 3 ha pro Tag, bis 2050 Netto-Null Neuversiegelung
- Ziel Ökolandbau: bis 2025 10%, bis 2030 15%
- Das Entfernen von Alleen, Baumreihen, naturnahen Feldgehölzen und sonstigen Feldhecken gilt als Eingriff und muss kompensiert werden
- Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Landschaftsschutzgebieten, die ein Natura 2000-Gebiet sichern, und in Naturschutzgebieten auf Dauergrünland ist untersagt
- Laubbaumanteil soll auf 65 % langfristig erhöht werden
- Grundsätzlich keine Kahlschläge, keine flächendeckende maschinelle Bodenbearbeitung oder Mulchen
- Einführung von Gewässerrandstreifen an Gewässern 1. Ordnung von 10 Metern, an Gewässern 2. Ordnung von 5 Metern und an Gewässern 3. Ordnung von 3 Metern.
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