Hilfe für Kulturschaffende | Dezemberhilfe und Überbrückungshilfe III

Bild: Cornelia Winter

Liebe Kulturschaffende,

der November hielt eine Mischung aus positiven und negativen Nachrichten für uns bereit: die beste unter ihnen ist mit Sicherheit der Durchbruch in der Impfstoffforschung. Mit der baldigen Verfügbarkeit gleich mehrerer hochwirksamer Impfstoffe wächst die Hoffnung, dass die Pandemie in absehbarer Zeit unter Kontrolle gebracht werden kann.

Doch bevor es soweit ist, liegen noch schwere Wochen vor uns. Die Verlängerung des Teil-Lockdowns in den Dezember überschattet die Adventszeit. Deshalb wurde die Novemberhilfe, die inzwischen beantragt werden kann, um eine Dezemberhilfe erweitert. Die Überbrückungshilfe II, die im Dezember ausläuft, wird durch die Überbrückungshilfe III ersetzt und erweitert.

Die Dezemberhilfe wird voraussichtlich 4,5 Milliarden Euro umfassen. Wie schon bei der Novemberhilfe werden Zuschüsse von bis zu 75 Prozent an von den Schließungen betroffene, indirekt betroffene und mittelbar indirekt betroffene Unternehmen ausgezahlt. Anträge können ab sofort über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Der Antrag muss elektronisch durch einen Steuerberatenden, Wirtschaftsprüfenden, vereidigten Buchprüfenden, Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin gestellt werden (sogenannte prüfende Dritte). Die Antragsstellenden für Soloselbstständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, können die Anträge mit ihrem ELSTER-Zertifikat direkt stellen.

Mit der Überbrückungshilfe III werden die Unterstützungsmaßnahmen bis Ende Juni 2021 verlängert. Insbesondere für Soloselbstständige und die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft sind Verbesserungen geplant. Antragsberechtigt sind Unternehmen:

  • mit entweder einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis Dezember 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten,
  • oder einem Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis Dezember 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Der Förderhöchstbetrag pro Monat wird auf 200.000 Euro erhöht. Die Situation von Soloselbstständigen wird besonders berücksichtigt. Da sie meist nur geringe Fixkosten nach dem Kostenkatalog – wie Mieten oder Leasingkosten – nachweisen können und daher von der Überbrückungshilfe bisher wenig profitierten, können sie alternativ zum Einzelnachweis der Fixkosten künftig eine einmalige Betriebskostenpauschale in Höhe von 25 Prozent des Vergleichsumsatzes in Ansatz bringen – die „Neustarthilfe“. So erhalten sie einen einmaligen Betrag von bis zu 5.000 Euro als Zuschuss. Unternehmen der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft können zusätzlich für den Zeitraum März bis Dezember 2020 ihre Ausfall- und Vorbereitungskosten geltend machen. Genauere Informationen finden Sie hier und hier.

Zusätzlich soll ein Sonderfonds Kulturveranstaltungen geschaffen werden, der das Programm NEUSTART KULTUR ergänzt. Vorgesehen ist ein Wirtschaftlichkeitsbonus für Corona-bedingt niedrig frequentierte Kulturveranstaltungen wie Konzerte, Festivals und Theateraufführungen. Um die Planungssicherheit für das kommende Jahr zu stärken, ist eine Art Ausfallfonds für Kulturveranstaltungen geplant. Die Details befinden sich zur Zeit in der Ausarbeitung.

Auch der Hilfsfond der Stadt Braunschweig ist im Kulturbereich noch nicht ausgeschöpft. Anträge können weiterhin gestellt werden. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Stadt Braunschweig oder unter folgenden Erreichbarkeiten:

Tel.: 0531 4704847

E-Mail-Adresse: corona-kulturhilfsfonds@nullbraunschweig.de

Ich hoffe, dass Sie gesundheitlich wie wirtschaftlich gut durch die kalte Jahreszeit kommen und wünsche Ihnen und Ihren Lieben eine schöne Adventszeit.

Herzliche Grüße

Annette Schütze