Hilfe für Kulturschaffende | Überbrückungshilfe III und Kulturhilfefonds der Stadt Braunschweig

Bild: Cornelia Winter

Liebe Kulturschaffende,

seit vergangenem Mittwoch steht fest, dass der Lockdown vorerst bis zum 7. März verlängert wird. Wie der Ausstieg aus dem Lockdown aussehen könnte, skizziert der Niedersächsische Stufenplan, den ich Ihnen bereits vergangene Woche vorgestellt habe.

Um die kommenden Wochen finanziell überstehen zu können, hat die Bundesregierung mit der Überbrückungshilfe III ein weiteres Programm für Unternehmen und Soloselbstständige aufgelegt. Die Anträge können ab jetzt hier online gestellt werden und haben eine Laufzeit von Januar bis Ende Juni 2021.

Neben einem vereinfachten und erweiterten Zugang, wurde auch das Fördervolumen und die Abschlagshöhe vergrößert. Insbesondere für Soloselbstständige und Kulturschaffende wurde die Unterstützung nochmals angepasst, um gezielter wirken zu können. Dazu gehört unter anderem, dass die Neustarthilfe (= eine einmalige Betriebskostenpauschale statt einer Einzelerstattung von Fixkosten) einmalig auf 50 Prozent des Referenzumsatzes verdoppelt wird. Die maximale Höhe der Betriebskostenpauschale wird von 5.000 Euro auf 7.500 Euro angehoben. Die Betriebskostenpauschale wird zu Beginn der Laufzeit als Vorschuss ausgezahlt. (Detaillierte Angaben können Sie diesem Dokument entnehmen.)

Neu ist auch, dass neben der Selbstständigkeit auch unständige Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen der Neustarthilfe berücksichtigt werden. Damit wird beispielsweise die Lebensrealität vieler Schauspielerinnen und Schauspieler besser abgebildet.

Für das Programm „Neustart Kultur“ hat die Bundesregierung zusätzlich eine weitere Milliarde Euro bereitgestellt. Viele der Programme wurden außerdem verlängert. Eine Übersicht finden Sie hier.

Die jährliche Mindesteinkommensgrenze der Künstlersozialversicherung wurde, wie bereits im Vorjahr, auch für das Jahr 2021 ausgesetzt. Damit wird garantiert, dass der Versicherungsschutz auch in der Krise bestehen bleibt.

Auch der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung bleibt bestehen. Niemand soll auf Grund der Krise seine Wohnung verlieren oder seine Altersvorsorge aufbrauchen müssen. Sollte es zu Problemen bei der Beantragung kommen, können Sie gerne Kontakt mit mir aufnehmen.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, welches Programm für Sie in Frage kommt, können Sie sich auch an die Service-Hotline für Selbstständige der Bundesagentur für Arbeit (BA) wenden. Hier finden Sie neben Hilfe bei der Antragsstellung auch psychologische Unterstützung. Erreichbar ist die Hotline von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr unter der gebührenfreien Telefon-Nummer 0800 4555 521.

Der Corona-Kulturhilfefonds der Stadt Braunschweig wurde ebenfalls aufgestockt und erweitert. Förderdauer und Förderhöchstsummen für Kultureinrichtungen werden ebenso verdoppelt, wie die Maximalförderbeträge für freie Kulturschaffende. Kultureinrichtungen können im Zeitraum von 6 Monaten eine gestaffelte Maximalfördersumme von 6.000 Euro bis zu 60.000 Euro erhalten. Die Förderhöchstsumme für freiberufliche Solo-Künstlerinnen und          -Künstler verdoppelt sich auf bis zu 10.000 Euro und auf 12.000€ für Künstlerformationen.

Auch die Kosten für erforderliche Übungs- und Proberäume sowie Werkstätten und Ateliers werden künftig bis zu einem monatlichen Höchstbetrag von 500 Euro übernommen.

Weitere Informationen, sowie die Anträge finden Sie hier.

Ich wünsche Ihnen, Ihren Familien und Freunden alles Gute und bleiben Sie gesund!

Herzliche Grüße

Annette Schütze