Niedersachsen reformiert Krankenhaus-planung

Bild: Cornelia Winter

Am kommenden Dienstag den 28.6.2022 wird das Gesetz zur Neufassung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes zur abschließenden Beratung in die Plenarsitzung des Landtages eingebracht. Mit dem gemeinsamen Gesetzesentwurfs der Regierungsfraktionen wird die Krankenhausplanung umfassend reformiert.

 

Seit 2018 beschäftigte sich der Landtag im Rahmen der Enquetekommission „Sicherstellung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung in Niedersachsen – für eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe medizinische Versorgung“ intensiv mit der Gesundheitsversorgung. Die Erkenntnisse aus dem 2021 vorgestellten Endbericht der Enquete sind maßgeblich in die Gesetzesreform der Krankenhausplanung eingeflossen. „Durch den engen Austausch mit allen Beteiligten aus Theorie und Praxis konnte ein konsensfähiges Konzept zur dringend notwendigen Überarbeitung der Krankenhausplanung entwickelt werden“, begrüßt Annette Schütze, Mitglied im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, den Gesetzesentwurf. „Die niedersächsische Krankenhauslandschaft hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Neben den Universitätskliniken sind die Maximalversorger, wie das Klinikum Braunschweig, von herausragender Bedeutung für die medizinische Versorgung im Land. Die Gesetzesreform trägt dieser Entwicklung Rechnung. Der logische nächste Schritt wäre die Anpassung der Krankenhausförderung.“

Die Krankenhausförderung des Landes erfolgt bislang zweigeteilt. Für die Universitätskliniken steht ein separater Fördertopf zur Verfügung. Die SPD fordert, dass auch für die Maximalversorger, als maßgebliche Leistungsträger der Gesundheitsversorgung, eine eigene Förderlinie installiert wird. „Das Klinikum Braunschweig ist bereits jetzt für die Region von immenser Bedeutung. Als Maximalversorger mit einem Angebot medizinischer Dienstleistungen auf höchstem Niveau ist es Anlaufstelle für rund 1,2 Millionen Patient*innen aus dem gesamten Umland. Angesichts des landesweiten Medizinermangels muss diskutiert werden, ob eine Medizinerausbildung in Braunschweig angesiedelt wird. Mit der TU Braunschweig als universitärem Partner mit bereits vorhandenen, anschlussfähigen Studiengängen, wäre unsere Stadt dafür prädestiniert“, betont Schütze.

Auch auf Bundesebene wird die Reform der Krankenhausplanung in Niedersachsen sehr positiv wahrgenommen. Der Braunschweiger Bundestagsabgeordneter und stellvertretende gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Dr. Christos Pantazis:

„Mit der Novellierung der Krankenhausplanung geht Niedersachsen mit einem guten Beispiel für eine bedarfsorientierte Versorgung voran. Vor diesem Hintergrund werden die notwendigen Reformen angegangen, die die Krankenhausplanung nach den demografischen und regionalen Bedarfen ausrichtet. Die Unterstützung der Maximalversorger in den jeweiligen Versorgungsregionen, die eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung gewährleisten, wie das Klinikum Braunschweig, ist ein richtiger Schritt zu einem differenzierten und qualitätsorientierten Versorgungssystem. Mit einer evidenzbasierten Reform der Krankenhausplanung wird klar, dass Niedersachsen, die SPD-geführte Landesregierung und allen voran Gesundheitsministerin Daniela Behrens die Herausforderungen der Gesundheitsversorgung nachhaltig angeht und gute Impulse für die Diskussion auf Bundesebene geben.“