Liebe Kulturschaffende,
die gestiegenen Energiekosten stellen für große Teile der Bevölkerung weiterhin eine enorme Belastung dar. Zur Abmilderung der Auswirkungen wurde u.a. die Gaspreisbremse und Einmalzahlungen beschlossen. Neben dieser allgemeinen Entlastung stehen für die Kultur inzwischen die Mittel aus dem Kulturfonds Energie des Bundes zur Auszahlung bereit.
Die Bundesregierung hat für den Kulturbereich eine Summe von insgesamt einer Milliarde Euro bereitgestellt, um Kultureinrichtungen und -veranstaltende gezielt zu unterstützen. Über den Fonds wird der Mehrbedarf für Gas, Fernwärme und Strom anteilig ausgeglichen.
Förderfähig sind zwei Gruppen:
- Öffentliche und private Kultureinrichtungen, sofern sie öffentlich zugänglich sind. Dazu gehören u. a. Theater, Kinos, Museen, Bibliotheken, Kunst- und Kulturzentren sowie soziokulturelle Zentren und kulturelle Bildungseinrichtungen.
Diese können einen anteiligen Ausgleich zum angefallenen Mehrbedarf rückwirkend für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2023 beantragen.
- Kulturveranstaltende, die ticketbasierte Veranstaltungen – wie z. B. Ausstellungen, Aufführungen oder Festivals – in geschlossenen Räumen durchführen.
Diese können einen Festbetrag gestaffelt nach der Kapazität des Veranstaltungsraums beantragen.
Die Antragsstellung erfolgt online. Genaue Informationen und Rechenbeispiele können Sie hier finden.
Sollte es bei der Beantragung Probleme geben, können Sie sich gerne an mich wenden.
Ich hoffe, ihnen mit dieser Zusammenstellung weiter geholfen zu haben.
Herzliche Grüße
Annette Schütze