Seit dem 15. März können Studierende und Fachschülerinnen und -schüler die Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro beantragen.
Das Antragsverfahren wird über eine digitale Antragsplattform abgewickelt, damit die Einmalzahlung möglichst schnell bei den Studierenden und Schüler*innen ankommt. Für die Beantragung wird ein Zugangscode, der von der Ausbildungsstätte ausgestellt und versandt wird, sowie ein BundID-Konto zum Identitätsnachweis benötigt. Dafür ist ein Online-Ausweis oder ein Elster-Zertifikat erforderlich.
Auch ausländische Studierende, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum 1. Dezember 2022 in Deutschland hatten, können die Pauschale beantragen. Dafür wird ebenfalls ein BundID-Konto benötigt, welches beispielsweise über die Online-Ausweisfunktion des elektronischen Aufenthaltstitels eingerichtet werden kann.
Detaillierte Informationen und Antworten finden sich unter den FAQs auf der Antragswebsite.
Neben der Energiepreispauschale werden Studierende durch die Erhöhung des BAföGs und höhere Wohnzuschläge sowie Heizkostenzuschüsse entlastet. Studierende, die erwerbstätig sind, können außerdem die Energiepreispauschale von 300 Euro für Erwerbstätige erhalten.