Park- und Grünanlagensatzung: SPD-Ratsfraktion für gerechten Interessenausgleich

Christoph Bratmann und Annette Schütze: „Ein Kompromiss zwischen Nachtruhe und Jugendkultur muss gefunden werden“

Braunschweig. In der Diskussion um die geplante Park- und Grünanlagensatzung setzt sich die SPD-Ratsfraktion für einen Interessenausgleich zwischen Anwohner:innen und Besucher:innen der städtischen Parkanlagen ein. Vor dem Hintergrund zahlreicher Beschwerden über Ruhestörungen durch laute Musik in den Abendstunden hat die Verwaltung eine Satzung erarbeitet, die emotional und zum Teil auch sehr kontrovers in der Stadtgesellschaft diskutiert wird. Insbesondere das vorgesehene Verbot von elektronisch und mechanisch betriebenen Musikgeräten zwischen 22:00 und 06:00 Uhr stößt vor allem bei jungen Braunschweiger:innen auf Widerspruch.

„Auf keinen Fall möchten wir, dass die jungen Menschen aus den Parks vertrieben werden und sie den Eindruck bekommen, dass wir ihre Interessen nicht ernst nehmen“, betont Annette Schütze, jugendpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion. „Insbesondere nach der Corona-Pandemie, in der vor allem die Jüngeren zurückstecken mussten, dürfen wir sie nun nicht erneut durch zu strenge Reglementierungen einschränken. Weil wir der Jugendkultur mehr Raum geben wollen, planen wir deshalb, die Verwaltung zu bitten, nach einem Ort im Stadtraum zu suchen, an dem sie ungestört auch laut Musik hören können, ohne andere zu stören.“

„Trotzdem benötigen wir Regeln, um die Nachtruhe von Anwohnerinnen und Anwohnern der Parks zu schützen“, ergänzt Christoph Bratmann, Fraktionsvorsitzender der SPD. „Polizei und Ordnungsdienste werden auch nach dem Beschluss einer Satzung nicht beginnen, die Parks ab einer gewissen Uhrzeit nach Musikanlagen abzusuchen. Sie benötigt aber eine verbindliche Handhabe, um bei Ruhestörung einschreiten zu können.“ Die SPD-Fraktion strebt deswegen einen fairen Interessenausgleich beider Gruppen an, um einen Kompromiss mit Anwohner:innen und Jugendlichen zu finden.

Die Park- und Grünanlagensatzung wird zunächst in den Fachausschüssen behandelt und abschließend dem Rat am 27. Juni zur Beschlussfassung vorgelegt.