Hilfe für Kulturschaffende | Unterstützungen für den Kultursommer 2023

Bild: Cornelia Winter

Liebe Kulturschaffende,

der Kultursommer in Niedersachsen hat begonnen! Kulturbegeisterte können sich auf ein buntes Angebot an Musik, Theater, Tanz und Ausstellung in ganz Braunschweig und der Region freuen. Energiekrise und Inflation stellen jedoch weiterhin eine große Herausforderung für die Kultur dar.

Bereits im Mai hat der Niedersächsische Landtag im Rahmen des ersten Nachtragshaushalt 2022/23 27 Millionen Euro zur Unterstützung der Kulturszene und der Erwachsenenbildung bereitgestellt. Zu den sieben Programmen, die so finanziert werden, gehört unter anderem die Komplementärfinanzierung des Kulturfonds des Bundes, mit dem die Mehrkosten für Energie aufgefangen werden.

Kommunale Theater und Einrichtungen, die institutionelle Förderung erhalten, bekommen eine pauschale Zuwendung, die ebenso wie die Unterstützung von Kultur- und EWB-Verbänden direkt beim MWK beantragt werden können.

Das Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen erhält außerdem eine zweckgebundene Aufstockung. Für Investitionen oder energetische Maßnahmen können Fördermittel in Höhe von 1.000-25.000 Euro bei den Landschaften beantragt werden. Braunschweiger Kultureinrichtungen können ihre Anträge bei der Stiftung Braunschweiger Kulturbesitz stellen.

Über einen Härtefallfonds sollen Einrichtungen die bisher nicht von den Bundes- und Landesprogrammen erfasst werden unterstützt werden. Momentan werden mögliche Bedarfe/ Härten und damit potentielle Empfänger identifiziert. Wenn Sie bisher keine Unterstützung erhalten haben und damit zu dieser Gruppe gehören wenden Sie sich gerne an mich, damit wir im direkten Austausch klären können, ob und wie der Härtefallfonds für Sie greift.

Mit weiteren 50 Millionen Euro wird ein Sonderprogramm für Kulturveranstaltungen aufgelegt. Da das Publikumsverhalten durch die steigenden Lebenshaltungskosten stark schwankt, soll Kulturveranstaltenden dadurch zu mehr Planungssicherheit verholfen werden. In Niedersachsen stattfindende, kostenpflichtige Kulturveranstaltungen, die zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Dezember 2023 für bis zu 20.000 Teilnehmende geplant werden, sollen bei reduzierter Auslastung eine Erstattung in Höhe von 90 Prozent der Einnahmelücke bekommen. Die Anträge dafür können voraussichtlich ab Mitte Juli über die Internetseite der NBank gestellt werden.

Mit dem KulturPass ist außerdem ein weiteres Bundesprogramm gestartet, dass sowohl Jugendlichen als auch dem Kulturbetrieb zugutekommt. Seit dem 14. Juni stehen allen Personen, die in diesem Jahr 18 Jahre alt werden, ein Budget von 200 Euro für Kultur zur Verfügung. Kulturanbietende können ihr Angebot auf der KulturPass-Plattform eintragen. Die Kosten für in Anspruch genommene Angebote werden im Nachhinein vom Bund erstattet. Es ist geplant, dass Programm bei Erfolg in den kommenden Jahren weiterzuführen und auszuweiten.

Ich hoffe, dass die vorgestellten Unterstützungen und Förderungen möglichst vielen von Ihnen erreichen. Sollten Sie Fragen oder Anregungen haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf!

Herzliche Grüße,
Annette Schütze